Ein klares Ja gab es zur kantonalen Liegenschaftssteuer auf Zweitliegenschaften. Die Abschaffung des Eigenmietwerts ist überfällig. Er belastet Eigenheimbesitzer/-innen ohne Grund. Zwar können bei einer Annahme der Vorlage weniger Steuerabzüge geltend gemacht werden, doch dies vermindert gleichzeitig den Aufwand der Steuerbehörden. Auch wenn für den Staat bei den aktuellen Zinsen Einnahmen wegfallen dürften, darf dies niemals eine Rechtfertigung für die ungerechtfertigte Erwirtschaftung dieser sein.
Begründung
Wir sagen
Ja