Unsere Abstimmungsbeschwerde zur kantonalen Hundesteuer
Stellvertretend für uns, hat unser Präsident eine Abstimmungsbeschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn eingereicht. Die Beschwerde moniert die AbstimmungsInfo zur Abstimmung vom 18. Mai 2025 über die Änderung der Gesetzgebung über Hunde, auch bekannt unter der Bezeichnung Hundesteuergesetz.
Begründung
Der Grund für die Abstimmungsbeschwerde ist die tendenziöse Nutzung des Begriffs «Verursachergerecht» an mehreren Stellen in der AbstimmungsInfo. Dies lässt darauf schliessen, dass die neue Hundesteuer dem Verursacherprinzip folge. Dies ist falsch! Die Vorlage verstösst in mehreren Punkten gegen das Verursacherprinzip gemäss Bundesrecht.
Es ist an dieser Stelle wichtig zu betonen, dass die Jungfreisinnigen nicht die von der Gemeinde erhobene Gebühr für Hunde moniert, sondern die neue, in unseren Augen ungerechtfertigte Umwandlung der ehemaligen, heute illegalen, Gebühr für Hundemarken in eine Steuer.
Diese falsche Behauptung verzehrt den Wählerwillen. Die Wählerinnen und Wähler können sich aufgrund der Abstimmungsinfo keine differenzierte eigene Meinung bilden.
JFSO, Jungfreisinnige Solothurn, Kanton Solothurn
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